BS

Ratgeber Hundehaltung

Basel-Stadt

Alle Hunde

seit 01.04.2025

Praxiskurs

8×

12 Monate

Rassenverbot
HundesteuerCHF 160

Basel-Stadt hat per 1. April 2025 eine Kurspflicht für Ersthundehalter eingeführt: der «Basiskurs Mensch & Hund Basel-Stadt» umfasst 8 Praxislektionen mit integrierten Theorieelementen, ist prüfungsfrei und muss innerhalb von 12 Monaten nach Hundeübernahme abgeschlossen sein. Kursanbieter müssen NHB-Fachpersonen (Nationales Hundehalter Brevet) sein, die vom Dachverband VKAS anerkannt werden. Zusätzlich gelten im dichtbesiedelten Stadtkanton besondere Leinenpflicht- und Hundeverbotszonen sowie eine Bewilligungspflicht für potenziell gefährliche Hunderassen (pgH).


Hundegesetz BS (SG 365.100) · § 2a in Kraft seit 1. April 2025

«Basiskurs Mensch & Hund» — Kurspflicht für Ersthundehalter

Mit der Teilrevision des Hundegesetzes (§ 2a Hundegesetz BS) wurde auf den 1. April 2025 eine Ausbildungspflicht für Ersthundehalter eingeführt. Wer zum ersten Mal einen Hund hält, muss innerhalb eines Jahres nach Übernahme des Tieres 8 Praxislektionen beim «Basiskurs Mensch & Hund Basel-Stadt» absolvieren. Der Kurs enthält theoretische Elemente, schliesst jedoch ohne Prüfung ab. Die Kursinhalte wurden vom VKAS (Dachverband für Kynologie Ausbildungen Schweiz) eigens für Basel-Stadt konzipiert; Kursleiterinnen und Kursleiter müssen eine Ausbildung als NHB-Fachperson vorweisen. Wer bereits früher einen Hund gehalten hat, ist von der Pflicht ausgenommen — der Nachweis erfolgt primär über die AMICUS-Datenbank oder Hundesteuerzahlungen.

📋 Kein Kurs nötig bei Vorerfahrung

Wer nachweislich bereits früher einen Hund gehalten hat, ist von der Basiskurspflicht ausgenommen (§ 2a Abs. 1 Hundegesetz BS). Als Nachweis gilt primär der AMICUS-Eintrag auf die eigene Person. Akzeptiert werden auch Hundesteuerzahlungen, ein alter SKN-Sachkundenachweis oder ein gleichwertiges Kursattest. Die Beweispflicht liegt bei der hundehaltenden Person. Wer als Kind mit einem Familienhund aufgewachsen ist, ohne als Halter eingetragen zu sein, gilt als Ersthundehalter.


Haltung & gesetzliche Pflichten

Pflichten für Hundehalter im Kanton Basel-Stadt

Neben den bundesrechtlichen Vorschriften (TSchV, Art. 71 ff.) gelten im Kanton Basel-Stadt folgende kantonale Pflichten für alle Hundehaltenden:

PflichtFrist / Details
Mikrochip & AMICUS-RegistrierungBundesweit — vor oder bei Abgabe des Welpen; Chip-Nr. beginnt mit 756 = CH
Hundesteuer anmelden (Basel)Innert 10 Tagen nach Übernahme beim Veterinäramt BS — CHF 160/Jahr; ab 2. Hund CHF 320 (§ 5 Hundegesetz BS)
HaftpflichtversicherungObligatorisch für alle Hundehaltenden; Deckung muss lückenlos erneuert werden (§ 2 Abs. 4 Hundegesetz BS)
«Basiskurs Mensch & Hund» (Ersthundehalter)8 Praxislektionen innert 12 Monaten ab Hundeübernahme; Hund mind. 4 Monate alt bei Kursbeginn; nur bei VKAS-zertifizierten NHB-Fachpersonen (§ 2a Hundegesetz BS)
Leinenpflicht nachts & in LokalenGenerell zwischen 22–6 Uhr, in Restaurants, ÖV, stark frequentierten Strassen, Märkten; Busse CHF 100 bei Verstoss (§ 5 Hundeverordnung BS)
Leinenpflicht Brut- & Setzzeit1. April – 31. Juli: Leinenpflicht in Wäldern und Waldesnähe; Landschaftspark Wiese gesonderte Zonen (§ 5 Hundeverordnung BS)
Hundeverbot an bestimmten OrtenKinderspielplätze, Friedhöfe, öffentliche Badestellen, Lebensmittelgeschäfte; Busse CHF 100 (§ 4 Hundeverordnung BS)
KotaufnahmepflichtStets in Abfallbehältern zu entsorgen; Busse CHF 100 durch Kantonspolizei (§ 2 Hundegesetz BS)
Mehr als 2 Hunde im Haushalt: BewilligungWer mehr als 2 Hunde hält, braucht eine jährliche kostenpflichtige Bewilligung des Veterinäramts (§ 7 Hundegesetz BS)

Steuerbefreiungen & Reduktionen

Sozialhilfe- oder EL-Beziehende erhalten 70 % Reduktion auf die Hundesteuer (nur erster Hund im Haushalt). Wer mit seinem Hund erfolgreich einen anerkannten Erziehungskurs (inkl. NHB-Prüfung) abschliesst, kann einmalig 50 % der Jahressteuer zurückfordern — sofern der Kurs nicht als Verwaltungsmassnahme angeordnet wurde (§ 11 Hundeverordnung BS). Der Basiskurs Mensch & Hund gilt nicht als Basis für diese Steuerreduktion; dafür ist die vollständige NHB-Prüfung nötig.

⚠️ Basiskurs-Bestätigung ans Veterinäramt senden

Nach Abschluss aller 8 Lektionen stellt die Kursleitung eine separate Kursbestätigung aus (nicht das Kursbuch). Diese muss von der hundehaltenden Person zwingend schriftlich an das Kantonale Veterinäramt Basel-Stadt gesandt werden (hundekontrolle@bs.ch). Ohne diesen Nachweis gilt die Pflicht als nicht erfüllt, was Konsequenzen nach der Hundegesetzgebung BS nach sich zieht.


8 Praxislektionen · VKAS-konzipiert · kein Examen

«Basiskurs Mensch & Hund Basel-Stadt» — was erwartet Sie?

Der Kurs integriert Theorie und Praxis in 8 Lektionen. Die Reihenfolge muss eingehalten werden, da die Inhalte aufeinander aufbauen. Die 8 Lektionen können bei unterschiedlichen VKAS-Kursleitenden absolviert werden, obwohl ein Wechsel nicht empfohlen wird. Hunde müssen bei Kursbeginn mindestens 4 Monate alt sein und sollten bereits ihren Namen kennen, ein wenig an der Leine laufen können und Halsband/Geschirr kennen.

  1. 1

    Leinenführigkeit & Kontrolle im Alltag

    Hund ruhig an der Leine führen auf stark frequentierten Strassen, in Restaurants und im ÖV — entsprechend den gesetzlichen Leinenpflichten in Basel-Stadt.

  2. 2

    Abruf, Grundkommandos & Unterordnung

    Zuverlässiger Abruf auch bei Ablenkung, Sitzen und Platzbleiben — unerlässlich für Freilaufzonen und für den Umgang mit potenziell gefährlichen Situationen im Stadtraum.

  3. 3

    Sozialisierung & Stadttoleranz

    Gelassener Umgang mit Stadtreizen: Trams, Velos, Kinderspielplätzen, anderen Hunden und Menschen — gerade in einem dichten Stadtkanton wie Basel-Stadt zentral für stressfreie Spaziergänge.

  4. 4

    Hundehaltung & Gesetz in Basel-Stadt

    Theoretische Elemente im Kurs umfassen Leinenpflicht- und Hundeverbotsregelungen, Registrierungspflichten, Hygienepflichten (Kotaufnahme) sowie Grundlagen zu potenziell gefährlichen Hunden (pgH) und Bewilligungsverfahren.

📌 Kursbuch immer mitbringen

Zur ersten Lektion bringt die Kursleitung das Kursbuch bereits ausgefüllt mit. Ab Lektion 2 muss die hundehaltende Person dafür sorgen, dass der Besuch jeder Lektion durch die Kursleitung im Kursbuch bestätigt wird. Das Kursbuch ist das offizielle Nachweisdokument — nicht die Kursbestätigung, die separat am Ende ausgestellt wird. Zur ersten Lektion mitbringen: Pass oder ID, Heimtierausweis des Hundes, Decke, Leckerlis, Spielzeug, kurze Leine, Halsband/Geschirr.


Potenziell gefährliche Hunde (pgH) · Bewilligungspflicht

Bewilligungspflichtige Hunderassen im Kanton Basel-Stadt

Im Kanton Basel-Stadt sind keine Hunderassen verboten, aber 8 Rassen sowie deren Kreuzungen und optisch ähnliche Hunde gelten als potenziell gefährlich (pgH) und benötigen vor der Anschaffung eine Haltebewilligung des Veterinäramts (§ 8–9 Hundegesetz BS, RRB 365.101):

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Rottweiler

Bewilligungspflichtig; Bewilligung vor Anschaffung einholen

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Dobermann

Bewilligungspflichtig; Bewilligung vor Anschaffung einholen

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American Staffordshire Terrier

Bewilligungspflichtig inkl. Kreuzungen

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Pitbull Terrier / American Pit Bull Terrier

Bewilligungspflichtig inkl. Kreuzungen

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Bullterrier inkl. Miniatur Bullterrier

Bewilligungspflichtig inkl. Kreuzungen

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Staffordshire Bullterrier

Bewilligungspflichtig inkl. Kreuzungen

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Dogo Argentino

Bewilligungspflichtig inkl. Kreuzungen

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Fila Brasileiro

Bewilligungspflichtig inkl. Kreuzungen

🔴 Sonderfälle: Cane Corso, American Bulldog & American Bully

Cane Corso ohne FCI-anerkannte Abstammungspapiere (z.B. SKG- oder VDH-Stammbaum) und American Bulldog: Vor Anschaffung Foto ans Veterinäramt — visuelle Begutachtung erforderlich. Nach Anschaffung innert 3 Arbeitstagen vorführen; abschliessende Beurteilung erst ab 9 Monaten. American Bully/Pocket Bully: stets bewilligungspflichtig (Kreuzung mit pgH). Das Veterinäramt rät dringend, vor Anschaffung solcher Rassen Kontakt aufzunehmen (§ 8 Hundegesetz BS).

Auflagen bei Haltung eines pgH

Neben dem Hund darf kein weiterer Hund im gleichen Haushalt gehalten werden. Die Bewilligung muss zwingend vor der Anschaffung vorliegen. Würfe mit pgH-Welpen sind innert 10 Tagen zu melden; diese dürfen nur an bereits bewilligte Personen abgegeben werden. Wer die Bewilligungsvoraussetzungen nicht erfüllt, darf den pgH weder halten noch ausführen. Ausserkantonale Listenhunde unterliegen im öffentlichen Raum von Basel-Stadt einer Leinenpflicht. Gesuchstellende ohne frühere Hundehaltung kommen für eine pgH-Bewilligung grundsätzlich nicht in Frage (§ 9 Hundegesetz BS).


FAQ

Wer muss den Basiskurs absolvieren?+

Nur Personen, die zum ersten Mal einen Hund halten. Wer bereits früher einen Hund auf sich eingetragen hatte (AMICUS-Nachweis oder Hundesteuerzahlung), ist ausgenommen. Wer als Kind mit einem Familienhund aufgewachsen ist, ohne eingetragener Halter zu sein, gilt als Ersthundehalter.

Was passiert, wenn ich den Kurs nicht innert 12 Monaten abschliesse?+

Das Veterinäramt Basel-Stadt kontaktiert Sie. Es kommt zu Konsequenzen wegen Missachtung der Hundegesetzgebung. Im Extremfall sind Massnahmen bis hin zur Wegnahme des Hundes möglich (§ 15 Hundegesetz BS).

Kann ich die 8 Lektionen bei verschiedenen Kursleitungen absolvieren?+

Ja, das ist erlaubt. Es wird jedoch dringend empfohlen, die Kursleitung nicht zu wechseln, da die Lektionen aufeinander aufbauen. Wichtig: Die neue Kursleitung ist nicht verpflichtet, bereits absolvierte Lektionen anzuerkennen.

Welpe ist erst 3 Monate alt — muss ich trotzdem sofort anmelden?+

Die Hundesteuer müssen Sie innert 10 Tagen nach Übernahme anmelden. Der Basiskurs darf erst beginnen, wenn der Hund mindestens 4 Monate alt ist. Die 12-monatige Kursfrist beginnt aber ab dem Datum der Übernahme, nicht ab dem 4. Monat des Hundes.

Wo finde ich VKAS-zertifizierte Kursanbieter?+

Auf der Website des VKAS unter vkas.ch/basiskurs-basel-stadt1 finden Sie eine laufend aktualisierte Liste der zugelassenen Kursanbieter. Fragen Sie bei Unklarheiten direkt beim Veterinäramt (hundekontrolle@bs.ch) nach.

Brauche ich für einen Rottweiler in Basel-Stadt eine Bewilligung?+

Ja — Rottweiler, Dobermann, American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino und Fila Brasileiro sowie deren Kreuzungen sind in Basel-Stadt bewilligungspflichtig. Die Bewilligung muss zwingend vor der Anschaffung vorliegen (§ 9 Hundegesetz BS).

Wie hoch ist die Hundesteuer in Basel?+

CHF 160 pro Jahr für den ersten Hund. Ab dem zweiten Hund im selben Haushalt CHF 320. Wer Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe bezieht, erhält 70 % Reduktion (nur auf ersten Hund). Nach erfolgreichem NHB-Kursabschluss einmalig 50 % Rückerstattung möglich (§ 5 u. § 11 Hundeverordnung BS).