Ratgeber Hundehaltung
Genf
Ausbildungspflicht
Genf verfolgt einen anderen Ansatz als die meisten Deutschschweizer Kantone: Es gibt kein allgemeines Ausbildungsobligatorium für Hundehalter — die obligatorischen Kurse für neue Hundehalter wurden bereits 2016 abgeschafft. Der TMC-Test (Test de maîtrise et de comportement) ist nur für grosse Hunde über 25 kg oder ab 56 cm Widerristhöhe ab einem Alter von 18 Monaten vorgeschrieben. Dafür hat Genf eine der schärfsten Rassenverbotsregelungen der Schweiz: 15 Rassen gelten als potentiell gefährlich und sind grundsätzlich verboten. Zudem müssen alle Hunde ab 6 Monaten jährlich die kantonale Kontrollmarke tragen.
LChiens GE (M 3 45) · Letzte Änderung in Kraft 29. April 2023
Kein allgemeines Obligatorium — TMC-Test nur für grosse Hunde
Die Loi sur les chiens (LChiens; M 3 45) regelt die Hundehaltung im Kanton Genf seit 2011. Mit der Änderung 2016 wurde das allgemeine Obligatorium für Vorbereitungskurse neuer Hundehalter aufgehoben — Genf verzichtet seither auf eine flächendeckende Ausbildungspflicht. Der TMC-Test (Test de maîtrise et de comportement) ist das einzige verbliebene praktische Ausbildungselement und gilt nur für Hunde mit einem Gewicht über 25 kg oder einer Widerristhöhe von mindestens 56 cm, frühestens wenn der Hund 18 Monate alt ist. Mit der jüngsten Änderung vom 29. April 2023 wurden u.a. die TMC-Modalitäten präzisiert (3 Versuche innert 1 Jahr) und das Obligatorium für auf der Liste aufgeführte Hunde ab 8 Jahren aufgehoben.
📋 TMC-Kriterien: >25 kg ODER ≥56 cm Widerristhöhe
Der TMC gilt für Hunde, die EINES der beiden Kriterien erfüllen — nicht beide gleichzeitig: entweder Gewicht über 25 kg ODER Widerristhöhe ab 56 cm. Der Hund muss bei der ersten Prüfung mindestens 18 Monate alt sein. Es gibt 3 Versuche innerhalb eines Jahres. Für Hunde auf der Liste der potentiell gefährlichen Rassen entfällt das TMC-Obligatorium ab dem vollendeten 8. Lebensjahr — sofern kein aggressives Verhalten vorliegt. Eine Befreiung ist auch bei gesundheitlichen Problemen möglich (Tierarztbericht erforderlich).
Haltung & gesetzliche Pflichten
Pflichten für Hundehalter im Kanton Genf
Neben den bundesrechtlichen Vorschriften (TSchV) gelten im Kanton Genf folgende kantonale Pflichten gemäss LChiens (M 3 45):
| Pflicht | Frist / Details |
|---|---|
| Mikrochip & AMICUS-Registrierung | Bundesweit — Chip und Registrierung in AMICUS; Grundlage für Beantragung der Kontrollmarke |
| Haftpflichtversicherung RC (obligatorisch) | Für alle Hundehalter obligatorisch; RC-Police erforderlich für die jährliche Kontrollmarke (LChiens) |
| Tollwutimpfung (obligatorisch) | Gültige Tollwutimpfung zwingend für die jährliche Kontrollmarke; Impfausweis / Heimtierausweis mitführen (LChiens) |
| Jährliche Kontrollmarke (marque de contrôle) | Für alle Hunde ab 6 Monaten; gültig 1. April–31. März; Bezug bei der Gemeinde / Polizei (Stadt Genf) gegen Vorlage von Tollwutimpfnachweis, RC-Police und AMICUS-Nachweis; CHF 0–24 je nach Gemeinde |
| Kantonale Hundesteuer | CHF 50 (1. Hund) + CHF 70 (2. Hund) + CHF 100 (ab 3. Hund); plus kommunale Centimes additionnels; plus CHF 4 Seuchenfondsabgabe + CHF 1 Versicherung streunende Hunde; Rechnung kommt direkt nach 3 vollen Monaten Haltung |
| TMC-Test (nur für grosse Hunde) | Nur für Hunde >25 kg ODER ≥56 cm Widerristhöhe; frühestens ab 18 Monaten; 3 Versuche innert 1 Jahr; bei SCAV-zugelassenen Ausbildnerinnen und Ausbildnern (LChiens) |
| Leinenführung in der Öffentlichkeit | Leinenpflicht: in Ortschaften/Strassen, Parks, Quaipromenaden, im Wald 1. April–15. Juli, in Campingplätzen; Freilauf erlaubt: auf Feldwegen, im Wald 16. Juli–31. März (unter Kontrolle); in designierten Freilaufzonen |
| Verbotene Örtlichkeiten | Schulen/Schulhöfe, Kinderspielplätze, Blumenbeete in Parks, Bäder/Strände (inkl. Jetée des Pâquis), Lebensmittelgeschäfte, Sakralbauten, Friedhöfe, Spitäler, Natur-/Waldreservate, Kulturen (LChiens) |
Steuerbefreiungen & Kontrollmarken-Ausnahmen
Befreit von der Hundesteuer sind: Blinden- und Begleithunde für Menschen mit Behinderungen, Polizei-, Zoll- und Armeehunde, Hunde von Berufsjägern sowie Herdenschutzhunde. Die Befreiung gilt auch für die Kontrollmarke — allerdings muss auch befreite Personen die Kontrollmarke beantragen und tragen.
⚠️ Kontrollmarke: jährlich erneuern bis 31. März
Die Kontrollmarke muss jährlich erneuert werden und ist vom 1. April bis 31. März des Folgejahres gültig. Die Marke 2025 ist ab 1. April 2025 gültig und die Marke 2024 war nur bis 31. März 2025 gültig. Benötigte Dokumente für den Bezug: gültiger Tollwut-Impfnachweis (Carnet oder Heimtierausweis), RC-Versicherungspolice, AMICUS-Registrierungsnachweis. Bezug bei der Gemeindeverwaltung oder der Police Municipale (Stadt Genf). Kosten: CHF 0–24 je nach Gemeinde.
TMC · Nur für Hunde >25 kg oder ≥56 cm · Ab 18 Monaten
Test de maîtrise et de comportement (TMC) — was geprüft wird
Der TMC ist eine praktische Beurteilung der Beherrschbarkeit und des Verhaltens des Hundes in Alltagssituationen. Er wird von vom SCAV (Service de la consommation et des affaires vétérinaires) zugelassenen Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildnern durchgeführt. Bei Nichtbestehen sind bis zu 3 Versuche innert eines Jahres möglich. Der Test entfällt für Hunde auf der Verbotsliste, sobald sie das 8. Lebensjahr vollendet haben (sofern kein aggressives Verhalten vorliegt).
- 1
Beherrschbarkeit in Alltagssituationen
Der Halter muss zeigen, dass er den Hund in allen typischen Genfer Alltagssituationen — Ortschaft, stark frequentierte Strassen, Parks, Begegnungen mit anderen Hunden und Menschen — sicher unter Kontrolle halten kann.
- 2
Verhaltensbeurteilung
Das Verhalten des Hundes wird auf Aggressivität, Ängstlichkeit und soziale Verträglichkeit beurteilt. Ziel ist festzustellen, ob der Hund für den öffentlichen Raum in Genf geeignet ist und keine Gefahr für Personen oder andere Tiere darstellt.
- 3
Leinenführigkeit & Reaktion auf Reize
Für grosse Hunde in einem dichten Stadtkanton wie Genf besonders relevant: ruhiges Verhalten an der Leine, keine unkontrollierten Reaktionen auf Jogging, Velos, Kinderwagen oder Lärm, und die Fähigkeit des Halters, den Hund auch bei Ablenkung sofort abzurufen.
📌 Kein TMC-Test für kleine Hunde
Hunde unter 25 kg UND unter 56 cm Widerristhöhe sind vom TMC-Test befreit — es gibt für sie keine gesetzliche Ausbildungspflicht in Genf. Eine freiwillige Ausbildung bei einem SCAV-zugelassenen Ausbildner wird jedoch empfohlen. Liste der zugelassenen Ausbildnerinnen und Ausbildner (éducateurs canins agréés): ge.ch/document/9397/telecharger
15 verbotene Rassen · Vollständiges Haltungsverbot seit 24.02.2008 · Maulkorbpflicht für gefährliche Hunde
15 Rassen verboten — und Maulkorbpflicht für alle gefährlichen Hunde
Genf hat eine der strengsten Rassenregelungen der Schweiz. Seit dem 24. Februar 2008 gilt ein vollständiges Haltungsverbot für 15 als potentiell gefährlich eingestufte Rassen. Hunde, die bereits vor diesem Datum in Genf gehalten wurden und dem SCAV bekannt waren, konnten unter Auflagen weitergehalten werden — alle nach diesem Datum erworbenen oder dem SCAV unbekannten Listenhunde gelten als illegal. Die vollständige Rasseliste ist auf ge.ch abrufbar.
Rassenverbot (15 Rassen)
Hunde der als potentiell gefährlich eingestuften Rassen sowie deren Kreuzungen sind seit 24.02.2008 vollständig verboten. Vollständige Liste: ge.ch/document/4171/telecharger
Auf Angriff abgerichtete Hunde
Verboten — ausser solche der Polizei, des Zolls, der Armee und Sicherheitsbeamte mit bestandenem Prüfungsexamen bei der Polizei
Maulkorbpflicht (gefährliche & potentiell gefährliche Hunde)
Gefährliche und potentiell gefährliche Hunde müssen im gesamten öffentlichen Raum ab Verlassen des Wohnortes einen Korbmaulkorb tragen (erlaubt Hecheln, verhindert Beissen)
⚠️ Ausnahme für Zuzüger aus dem Ausland
Personen, die aus dem Ausland nach Genf ziehen und einen Listenhund besitzen, können eine Sonderbewilligung (dérogation) beantragen — jedoch nur wenn: (1) der Hund nachweislich seit mind. 2 Jahren gehalten wird, (2) alle übrigen Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind. Antrag schriftlich vor der Einreise des Hundes beim SCAV (Quai Ernest-Ansermet 22, 1205 Genf). Grundlage: Art. 23 Abs. 3 LChiens (M 3 45).
FAQ
Braucht mein Hund in Genf einen Kurs?+
Nur wenn er über 25 kg oder mindestens 56 cm Widerristhöhe hat (eines der beiden Kriterien reicht). Dann ist der TMC-Test obligatorisch, frühestens ab 18 Monaten. Für kleine Hunde gibt es in Genf keine gesetzliche Ausbildungspflicht — der obligatorische Kurs für neue Hundehalter wurde 2016 abgeschafft.
Was ist die Kontrollmarke und muss ich sie jedes Jahr erneuern?+
Die Kontrollmarke (médaille) ist das Genfer Äquivalent zur Kontrollmarke anderer Kantone und gilt als Nachweis der Hundeanmeldung, der Impfung und der Versicherung. Sie ist jährlich zu erneuern und gilt vom 1. April bis 31. März. Bezug bei der Gemeinde oder Police Municipale (Stadt Genf) gegen CHF 0–24.
Wie hoch ist die Hundesteuer in Genf?+
Kantonale Steuer: CHF 50 (1. Hund) + CHF 70 (2. Hund) + CHF 100 (ab 3. Hund), plus kommunale Centimes additionnels (variiert je nach Gemeinde), plus CHF 4 Seuchenfondsabgabe und CHF 1 für die Versicherung streunender Hunde. Die erste Rechnung kommt nach 3 vollen Monaten Haltung.
Sind in Genf Hunde im Wald verboten?+
Nein, aber: Im Wald gilt vom 1. April bis 15. Juli Leinenpflicht (Schutz der Brut- und Setzzeit). Ausserhalb dieser Periode (16. Juli–31. März) darf der Hund im Wald frei laufen — vorausgesetzt, der Halter hat ihn vollständig unter Kontrolle.
Welche professionellen Tätigkeiten mit Hunden brauchen eine Bewilligung in Genf?+
Eine Bewilligung des SCAV ist erforderlich für: Hundeausbildung (als anerkannter Ausbildner), professionelle Tierbetreuung ab 6 Hunden (Pension/Tagesbetreuung), Spaziergänge ab 4 Hunden, Zucht/Handel ab der 4. Wurf, Abgabe von mehr als 20 Welpen pro Jahr.
Mein TMC-Test-pflichtiger Hund ist jetzt 8 Jahre alt — entfällt der jährliche Test?+
Für auf der Verbotsliste aufgeführte Hunde (chiens listés), die vom SCAV zur Haltung bewilligt wurden: Ja, das jährliche TMC-Obligatorium entfällt ab dem vollendeten 8. Lebensjahr des Hundes — sofern das Tier kein besonderes aggressives Verhalten zeigt. Für andere grosse Hunde (>25 kg / ≥56 cm) gibt es keine vergleichbare Altersbefreiung.
Muss ich meinen Hund in Genf auch mit Telefonnummer auf der Kontrollmarke registrieren?+
Ja — in Genf ist die Angabe der Telefonnummer des Halters auf der Kontrollmarke obligatorisch. Damit kann eine Person, die einen entlaufenen Hund findet, den Halter direkt kontaktieren. Diese Pflicht wurde mit der Gesetzesrevision 2023 aktualisiert.
Quellen
- LChiens GE (M 3 45) — Loi sur les chiens, letzte Änderung 29.04.2023 ↗
- Änderungsmitteilung SCAV: Modification de la loi sur les chiens, 9. Mai 2023 ↗
- ge.ch — Détenir un chien (Übersichtsseite) ↗
- ge.ch — Règles pour promener son chien ↗
- ge.ch — Races canines interdites à Genève ↗
- ge.ch — Calculer et payer l'impôt sur les chiens ↗
- SCAV Mitteilung: N'oubliez pas la médaille pour chiens 2025, 14. März 2025 ↗
- ge.ch — Exercer une activité professionnelle avec des chiens ↗
- SCAV Mitteilung 2016: Suppression des cours obligatoires pour détenteurs de chiens ↗