LU

Ratgeber Hundehaltung

Luzern

Alle Hunde

seit 01.01.2023

Mindestalter Hund

12

Monate

Prüfung erforderlichJa
Kein Rassenverbot
HundesteuerCHF 120

Luzern führte per 1. Januar 2023 die obligatorische Hundeausbildung ein: Ersthundehalter und Halter von Auslandhunden müssen innert 18 Monaten das Nationale Hundehalter-Brevet (NHB) ablegen — eine rein praktische Prüfung in 12 Alltagssituationen, frühestens wenn der Hund 12 Monate alt ist. Die Vorbereitung ist frei wählbar; geprüft werden darf nur durch NHB-Fachpersonen. Zusätzlich gelten im Kanton Luzern eigene Regeln zu Leinenpflicht, Betretverboten sowie ein Meldewesen für Beissvorfälle.


HundeV LU (SRL 849) · § 4a in Kraft seit 1. Januar 2023

Nationales Hundehalter-Brevet (NHB) — praktische Prüfung innert 18 Monaten

Mit der Revision der Hundeverordnung (§ 4a HundeV, G 2022-068) ist seit dem 1. Januar 2023 das NHB für Ersthundehalter und Halter von Auslandhunden obligatorisch. Im Unterschied zu anderen Kantonen verlangt Luzern nicht einen Praxiskurs, sondern eine standardisierte Prüfung: nur die praktische NHB-Prüfung muss bestanden werden — eine kantonale Theorieprüfung gibt es nicht. Mit welchen Kursen man sich vorbereitet, ist den Hundehaltenden freigestellt. Die Prüfung umfasst 12 Übungen rund um Alltagssituationen wie Leinenführigkeit, Abruf, Restaurantbesuch und Begegnung mit anderen Hunden. Das NHB ist ein Gemeinschaftswerk von BLV, GST, STS und VKAS.

📋 Gilt ausdrücklich auch für Auslandhunde

Halter, die einen Hund aus dem Ausland einführen, müssen das NHB ablegen — unabhängig davon, ob sie früher bereits Hunde gehalten haben, und unabhängig von Rasse oder Stammbaum (§ 4a Abs. 1 HundeV). Ausgenommen sind Hunde, die als Übersiedlungsgut eingeführt werden, Blindenführ- und Diensthunde sowie Hunde deren Halter innert 18 Monaten eine anerkannte TKGS-Prüfung bestehen (§ 4a Abs. 2 HundeV). Wer vor dem 1. Januar 2023 einen Hund erworben hat, ist nicht NHB-pflichtig.


Haltung & gesetzliche Pflichten

Pflichten für Hundehalter im Kanton Luzern

Neben den bundesrechtlichen Vorschriften (TSchV, Art. 70–73, 77) gelten im Kanton Luzern folgende kantonalen Pflichten gemäss HundeG (SRL 848) und HundeV (SRL 849):

PflichtFrist / Details
Mikrochip & AMICUS-RegistrierungBundesweit — Chip und Registrierung vor Weitergabe; Handänderung innert 10 Tagen in AMICUS melden (§ 7c–7d HundeV LU)
Hundesteuer & GemeindeanmeldungHund innert 10 Tagen nach Übernahme bei der Wohnsitzgemeinde anmelden und Hundesteuer bezahlen; Adressänderungen innert 10 Tagen melden (§ 7d HundeV)
Obligatorische Hundeausbildung — NHB (Ersthundehalter & Auslandhunde)Innert 18 Monaten ab Hundeübernahme; Hund muss bei Prüfung mind. 12 Monate alt sein; nur praktische Prüfung erforderlich (§ 4a HundeV LU)
Beaufsichtigung & WartungHunde müssen so gehalten werden, dass sie niemanden belästigen oder gefährden; in Wäldern, an Waldrändern, Seeufern und zur Nachtzeit darf der Hund nicht unbeaufsichtigt gelassen werden (§ 1, § 4 HundeV)
LeinenpflichtIn Wirtschaften, Verkaufsläden, Naturschutzgebieten, Parkanlagen, ÖV und verkehrsreichen Strassen; läufige, bissige und kranke Hunde stets anleinen (§ 3 HundeV)
Leinenpflicht Brut- & Setzzeit1. April – 31. Juli: Leinenpflicht im Wald und näher als 50 m zum Waldrand (§ 27 KJSV LU); Ausnahme: Jagd- und Herdenschutzhunde sowie Diensthunde im Einsatz
BetretverboteFriedhöfe, Badeanstalten, Spitalanlagen, Kinderspielplätze, Pausenplätze von Schulhäusern, Spiel- und Sportfelder (§ 2 HundeV)
Täglicher Auslauf & Sozialkontakt (TSchV)Täglich mind. 1× ~60 Min. und 3× ~20 Min. im Freien ausführen (Richtwert); mind. 5 Stunden täglich Sozialkontakt mit Menschen oder anderen Hunden (Art. 70–71 TSchV)
Meldepflicht bei BeissvorfällenTierärzte, Ärzte, Tierheimverantwortliche, Hundeausbilder, Zollorgane und gewerbsmässig mit Hunden tätige Personen sind meldepflichtig bei erheblichen Verletzungen oder übermässigem Aggressionsverhalten (Art. 78 TSchV; § 7a Abs. 3 HundeV)

Steuerbefreiungen

Von der Hundesteuer befreit sind: Diensthunde der Polizei und öffentlicher Dienste, Militärhunde, ausgebildete Schutz-, Sanitäts-, Katastrophen- und Lawinenhunde (mit SKG-Leistungsheft und Einsatznachweis), Schweisshunde (kantonaler Prüfungsausweis) sowie Blindenführhunde (§ 10 HundeV LU). Die Gemeinden sind für den Steuerbezug und die Bearbeitung von Befreiungsgesuchen zuständig (§ 8 HundeV).

⚠️ Massnahmen bei Nichtbestehen des NHB

Wer das NHB oder eine gleichwertige Prüfung innert 18 Monaten nicht besteht, hat dies dem Veterinärdienst zu melden. Der Veterinärdienst prüft alsdann die Anordnung von Massnahmen nach § 7a Abs. 2 HundeV — diese reichen von Kursverpflichtung über Maulkorbzwang bis hin zu Halteverbot oder im Extremfall Einschläferung des Hundes (§ 4a Abs. 3, § 7a HundeV).


12 Übungen · Rein praktisch · Hund mind. 12 Monate alt

Die NHB-Prüfungsübungen — was geprüft wird

Die NHB-Prüfung umfasst 12 Übungen aus dem Alltag. Sie wird von einer NHB-Fachperson (oder einem NHB-Verbandsexperten) abgenommen. Vorbereitungskurse sind freiwillig und die Kurswahl ist den Hundehaltenden überlassen — NHB-Kurse sind die empfohlene Vorbereitung. Die Prüfung kann frühestens abgelegt werden, wenn der Hund 12 Monate alt ist.

  1. 1

    Aussteigen & enge Räume verlassen

    Hund steigt ruhig aus dem Auto aus oder verlässt einen engen Raum, ohne zu drängen oder davonzulaufen (NHB-Übung 1).

  2. 2

    Maulkorb & Pfotenpflege

    Hund lässt das Anlegen eines Maulkorbs und das Verbinden einer Pfote ruhig zu — zentrale Alltagsfertigkeiten für Tierarztbesuche und Notfälle (NHB-Übung 2).

  3. 3

    Leinenführigkeit, Sitzen, Warten & Bleiben

    Ruhige Leinenführigkeit, Anhalten auf Kommando, Sitzen und Platzbleiben — die Grundlage für sicheres Führen im öffentlichen Raum (NHB-Übung 3).

  4. 4

    Spielen: Kooperativität, Selbstkontrolle & Beruhigung

    Hund spielt kooperativ mit dem Halter, zeigt Selbstbeherrschung (kein Überdrehen) und findet nach der Spielphase zur Ruhe zurück (NHB-Übung 4).

  5. 5

    Abruf, Begegnungen mit Passanten, Restaurantbesuch & Strassenüberqueren

    Abruf bei Begegnung mit Joggern/Radfahrern (Ü5), Kreuzen eines Passanten mit Kinderwagen (Ü7), Abruf unter Ablenkung (Ü8), Restaurantbesuch (Ü9), Begegnung mit fremden Hunden (Ü10), Strassenüberqueren (Ü11) und Gesamteindruck Mensch-Hund-Beziehung (Ü12).

📌 Nur die Praxis-Prüfung ist obligatorisch

Im Kanton Luzern muss nur die praktische NHB-Prüfung bestanden werden — eine Theorieprüfung ist nicht vorgeschrieben. Die Vorbereitung ist frei wählbar; NHB-Kurse sind empfohlen. Prüfungen können nur durch NHB-Fachpersonen oder NHB-Verbandsexperten abgenommen werden. Prüfungstermine und Fachpersonen: nhb-bpc.dog


FAQ

Was ist das NHB und was wird geprüft?+

Das Nationale Hundehalter-Brevet (NHB) ist eine schweizweit standardisierte praktische Prüfung in 12 Alltagssituationen: Aussteigen aus dem Auto, Maulkorb anlegen, Leinenführigkeit, Spielen, Abruf, Körperpflege, Passanten, Restaurantbesuch, Begegnung mit Hunden, Strassenüberqueren u.v.m. Es gibt keine Theorieprüfung.

Ich habe früher schon einen Hund gehalten. Muss ich trotzdem das NHB ablegen?+

Nein — wer nachweislich bereits früher einen Hund gehalten hat, ist vom NHB-Obligatorium befreit. Die Verordnungsrevision trat per 1. Januar 2023 in Kraft; Hunde, die vor diesem Datum erworben wurden, sind ebenfalls ausgenommen.

Ich habe einen Hund aus dem Ausland importiert. Muss ich das NHB ablegen?+

Ja — Halter von Auslandhunden müssen das NHB ablegen, auch wenn sie bereits früher Hunde gehalten haben. Die einzigen Ausnahmen sind Übersiedlungsgut, Blindenführ-/Diensthunde und TKGS-Prüfungsinhaber (§ 4a HundeV LU).

Welche Kurse muss ich für das NHB besuchen?+

Keine spezifischen Kurse sind vorgeschrieben — es zählt nur das Bestehen der praktischen Prüfung. Die Vorbereitung ist frei wählbar; NHB-Kurse bei anerkannten Fachpersonen sind am geeignetsten. Informationen und Prüfungsanbieter auf nhb-bpc.dog.

Ab welchem Alter des Hundes kann die NHB-Prüfung abgelegt werden?+

Der Hund muss bei der Prüfung mindestens 12 Monate alt sein. Die 18-Monats-Frist läuft aber bereits ab dem Datum der Hundeübernahme — bei Welpen kann es also vorkommen, dass man weniger als 18 Monate effektiv Vorbereitungszeit hat.

Was passiert, wenn ich das NHB nicht bestehe oder die Frist verpasse?+

Der Veterinärdienst Luzern prüft die Anordnung von Massnahmen gemäss § 7a Abs. 2 HundeV. Diese können von einer Kursverpflichtung über Maulkorbzwang bis zu einem Halteverbot reichen. Im Extremfall kann die Einschläferung des Hundes angeordnet werden.

Gilt die NHB-Pflicht auch beim Zuzug aus einem anderen Kanton nach Luzern?+

Nein — wer als Ersthundehalter mit einem Hund aus einem anderen Kanton nach Luzern zieht, ist nicht NHB-pflichtig (kein kantonales Obligatorium für innerkantonale Umzüge).