Ratgeber Hundehaltung
Zürich
Alle Hunde
seit 01.06.2025
Theoriekurs
2
Stunden
Praxiskurs
6×
24 Monate
Der Kanton Zürich verfügt seit dem 1. Juni 2025 über das schweizweit modernste Hundehaltungsgesetz (HHG ZH). Es regelt Ausbildungspflicht, Theoriekurs mit Prüfung, Praxiskurs-Lernziele und Zertifizierungsanforderungen verbindlich und einheitlich — eine Vorreiterrolle, an der sich andere Kantone orientieren.
HHG ZH · In Kraft seit 1. Juni 2025
Das revidierte Hundehaltungsgesetz: Was hat sich geändert?
Das Zürcher Hundehaltungsgesetz wurde vollständig überarbeitet. Drei wesentliche Neuerungen: (1) Theoriekurs mit Abschlussprüfung, (2) einheitliche Lernziele für den Praxiskurs, (3) neue Zertifizierungsanforderungen für Ausbildner.
⚡ Revidiertes HHG ZH
In Kraft seit 1. Juni 2025. Gilt für alle Hunde, die ab diesem Datum übernommen werden. Bereits bestehende Nachweise nach altem Recht bleiben gültig.
Haltung & gesetzliche Pflichten
Pflichten für Hundehalter im Kanton Zürich
Neben den Bundespflichten (TSchV) hat Zürich zusätzliche kantonale Anforderungen.
| Pflicht | Frist / Details |
|---|---|
| Anmeldung bei der Gemeinde | Innerhalb von 10 Tagen nach Übernahme |
| AMICUS-Eintrag | Innerhalb von 10 Tagen, zentrale Hundedatenbank |
| Mikrochip | Muss vorhanden und funktionsfähig sein |
| Theoriekurs (mit Prüfung) | Für Ersthundehalter und Personen ohne Hund in den letzten 10 Jahren |
| Praxiskurs | Mind. 6 Lektionen, innerhalb von 12 Monaten nach Übernahme |
| Haftpflichtversicherung | Mind. CHF 1 Mio. Deckung — für alle Rassen |
| Hundesteuer | Jährlich an die Wohnsitzgemeinde (ca. CHF 175/Jahr) |
Wer ist befreit?
Der Theoriekurs entfällt für Personen, die in den letzten zehn Jahren mind. sechs Monate einen Hund gehalten haben. Der Praxiskurs entfällt für Hunde älter als zehn Jahre.
Bundestierschutzrecht
Zusätzlich gilt die TSchV: täglicher Sozialkontakt, Auslauf, artgerechte Haltung.
§ 10 HHV
Der Theoriekurs: Inhalte und Prüfung
Rund zwei Stunden (online oder vor Ort), endet mit einer Prüfung (mind. 80% korrekt).
| # | Themenbereich | Zeit |
|---|---|---|
| 1 | Informationen zum HundSinne, Bedürfnisse, Entwicklung & Sozialverhalten | 20 Min. |
| 2 | LernverhaltenKlassische & operante Konditionierung, Strafe | 30 Min. |
| 3 | Umgang mit HundenManagement, Hilfsmittel, verbotene Geräte, Alltag | 30 Min. |
| 4 | Anschaffung eines HundesGrundfragen, Hundewahl, Erstausstattung | 15 Min. |
| 5 | Reisen mit dem HundEin- und Ausreisebedingungen im Ausland | 5 Min. |
| 6 | Hund und RechtTSchV, HHG ZH, AMICUS-Eintrag | 20 Min. |
Prüfung
Nur Lernziele P und H werden geprüft. Mind. 80% korrekte Antworten erforderlich.
Was Halter wissen müssen
Zentral sind die «4 F»-Reaktionen: Flight, Fiddle about, Freeze, Fight. Frühzeitiges Erkennen verhindert Eskalationen.
Die Dominanztheorie gilt als überholt. Hunde dürfen nicht dominiert werden — Angst erfordert soziale Unterstützung, keine Unterwerfung.
§ 13 HHV
Der Praxiskurs: Lernziele
Mind. sechs 60-minütige Lektionen bei einer bewilligten Schule. Ab dem sechsten Lebensmonat, innerhalb von 12 Monaten nach Übernahme.
- 1
Bindung und Beziehung
Aufmerksame Reaktion auf die Halteperson. Bindungsstärkendes Spiel.
- 2
Körpersprache erkennen
Stress, Angst, Drohsignale korrekt interpretieren und angemessen reagieren.
- 3
Grundausbildung
Sitz, Platz, 60 Sek. Bleib, Rückruf 15 m, 50 m lockere Leine, Seitenwechsel.
- 4
Führen in schwierigen Situationen
Ruhiges Vorbeiführen an Personen, Joggern und anderen Hunden mit lockerer Leine.
- 5
Maulkorbgewöhnung
Freiwilliges Hineinstecken für mind. 10 Sekunden ohne Stress oder Zwang.
Keine Abschlussprüfung
Fortschritt wird laufend dokumentiert. Bestätigung erst wenn alle Lernziele erreicht sind.
TSchV Art. 76
Verbotene Hilfsmittel
Explizit verboten — auch wenn im Handel erhältlich:
Elektrische Geräte
Teletac, Vibrationshalsbänder, E-Collar
Anti-Bell-Geräte
Alle Arten von Bellverhinderungsgeräten
Verbotene Halsbänder
Stachel-, Würge- und Korallenhalsbänder
Chemische Geräte
Sprühhalsbänder und Ähnliches
Akustische Geräte
Pet Gentle und Ähnliches
Kupieren
Ruten- und Ohrkupieren, Einfuhr verboten
Meldepflicht
Ernsthafte Verletzungen durch Hunde müssen der kantonalen Behörde gemeldet werden (Art. 78 TSchV).
Rassenverbote
Zürich führt eine Rassentypenliste II. Aktuelle Liste auf der offiziellen Kantonswebsite prüfen.
FAQ
Brauche ich den Theoriekurs, wenn ich schon früher einen Hund hatte?+
Nein — wer in den letzten zehn Jahren mind. sechs Monate einen Hund gehalten hat, ist befreit.
Gilt die Pflicht auch für kleine Hunde?+
Ja, seit 1. Juni 2025 für alle Hunde — unabhängig von Grösse oder Rasse.
Kann ich den Theoriekurs online machen?+
Ja, online oder vor Ort — gleichwertig. Endet mit Prüfung (mind. 80%).
Bis wann muss der Praxiskurs abgeschlossen sein?+
Innerhalb von 12 Monaten nach Übernahme, frühestens ab dem 6. Lebensmonat. Ausnahme: Hunde über 10 Jahre.
Was passiert ohne AMICUS-Anmeldung?+
Frist: 10 Tage. Verstösse können gebüsst werden.
Quellen
- Kanton Zürich — Hunde (Veterinäramt) ↗
- Tierschutzverordnung (TSchV), SR 455.1 ↗
- Veterinäramt ZH: Lernziele Theoriekurs § 10
- Veterinäramt ZH: Lernziele Praxiskurs § 13
- gfs-zürich: Hundebissvorbeugung ZH (2023)